Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Die JLE Facility Management GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) erbringt Dienstleistungen im Bereich der professionellen Gebäudereinigung, insbesondere Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Treppenhausreinigung, Glas- und Sonderreinigungen.
Die Dienstleistungen richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) (gemeinsam nachfolgend „Auftraggeber“), sofern im jeweiligen Vertrag oder in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Leistungen werden durch eigene Arbeitnehmer der Auftragnehmerin oder durch von ihr beauftragte Subunternehmer ausgeführt. Sofern es sich um angestellte Arbeitnehmer der Auftragnehmerin handelt, liegt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vor. Die zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge stellen – abhängig von Art der Reinigungsleistung – typengemischte Verträge mit Elementen des Werk- und/oder Dienstvertragsrechts dar. Zur Vertragserfüllung bedient sich die Auftragnehmerin weisungsgebundener Arbeitnehmer sowie selbstständiger Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam „Personal“).
Die Reinigungsleistungen werden – unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit – entweder einmalig („Einmalleistungen“) oder regelmäßig wiederkehrend („Wiederkehrende Leistungen“) erbracht.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen sowie für alle zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge.
- Für Verträge mit Verbrauchern (B2C) gelten diese AGB nur insoweit, als sie keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften einschränken oder ausschließen.
- Für Verträge mit Unternehmern (B2B) gelten diese AGB uneingeschränkt, soweit nicht individuell abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
- Die Präambel ist Bestandteil dieser AGB.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Auftraggeber gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, indem er ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt.
- Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme durch die Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
- Die Auftragnehmerin stellt das zur Leistungserbringung erforderliche Personal selbst oder über Partnerunternehmen.
- Weisungen an das Personal dürfen ausschließlich durch die Auftragnehmerin oder deren Bevollmächtigte erfolgen. Für Weisungen des Auftraggebers haftet ausschließlich dieser.
- Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für eingesetzte Subunternehmer.
§ 4 Zusätzliche Leistungen
- Leistungen, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, werden gesondert angeboten und vergütet.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Beauftragung über die Auftragnehmerin.
§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Vertragsende hinaus Stillschweigen zu bewahren.
- Das eingesetzte Personal ist entsprechend zu verpflichten.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom sowie geeignete Räumlichkeiten zur Aufbewahrung von Materialien und Geräten unentgeltlich zur Verfügung.
- Die zu betreuenden oder zu reinigenden Bereiche müssen zur vereinbarten Zeit zugänglich sein.
- Die vereinbarte Vergütung ist fristgerecht zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungsausgleich einzustellen und Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 7 Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
- Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zuschläge für Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit sowie Preisanpassungen aufgrund tariflicher, gesetzlicher oder kostenbedingter Änderungen bleiben vorbehalten.
§ 8 Auftragserfüllung und Mängel
- Leistungen gelten als abgenommen, sofern nicht unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich begründete Mängel gerügt werden.
- Bei berechtigten Mängeln steht der Auftragnehmerin das Recht zur Nacherfüllung zu.
- Weitergehende Rechte bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften uneingeschränkt.
- Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Ordentliche Kündigungen richten sich nach den vertraglich vereinbarten Fristen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Auftragnehmerin, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung auszusetzen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
